Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 01.12.2025

UNTERNEHMEN

Broski GmbH

- im Anschließenden kurz „Unternehmerin" genannt -

FIRMENBUCH
FN 665263d (Landesgerichtes Salzburg)

ANSCHRIFT
Hans-Kappacherstraße 12a 5600 St. Johann im Pongau

E-MAIL
info@broski.at

UMSATZSTEUERIDENTIFIKATION
ATU82635016

AUFSICHTSBEHÖRDE
St. Johann im Pongau

MITGLIEDSCHAFT
Wirtschaftskammer Salzburg

I. GELTUNG

I. 1. / Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Unternehmerin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Unternehmerin nicht an, es sei denn, sie hat der ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

II. 1. / Die Präsentation der Sportausrüstung unter der Domain broski.at stellt kein bindendes Angebot der Unternehmerin auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich in die Möglichkeit versetzt, durch eine Buchung ein Angebot abzugeben und das zu zahlende Entgelt zu bevorschussen. Durch das Absenden der Buchung auf der Webseite gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages über (1) die Mietung von Sportausrüstung, (2) die Lieferung der angemieteten Sportausrüstung an die Beherbergungsstätte des Kunden zu Beginn des Mietverhältnisses und (3) die Abholung der angemieteten Sportausrüstung von der Beherbergungsstätte des Kunden zu Ende des Mietverhältnisses.

II. 2. / Mit dem Abschluss der Buchung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit der Unternehmerin allein maßgeblich an.

II. 3. / Die Unternehmerin bestätigt den Eingang der Buchung des Kunden sowie den Eingang des Entgelts durch Versendung einer (Bestätigungs-)E-Mail. Diese Bestätigung stellt die Annahme des Vertragsangebotes durch die Unternehmerin dar. Es besteht kein Recht auf Abschluss eines Vertrages. Die Unternehmerin ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

III. BUCHUNG

III. 1. / Alle von der Unternehmerin auf ihrer Webseite genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

III. 2. / Die Zahlung durch den Kunden hat per Vorauszahlung (Sofortüberweisung) zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Unternehmerin berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren; diese betragen bei Verbrauchern 4 Prozent per anno und bei Unternehmern 9,2 Prozent per anno über dem Basiszinssatz.

III. 3. / Bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin kann der Kunde über die hierfür vorgesehene Funktion in der Buchungsübersicht (Schaltfläche „Zu den Buchungen") vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Kunde eine Stornogebühr an die Unternehmerin zu leisten hat. Maßgebend für die Wahrung der Frist ist das Einlangen der Erklärung des Kunden bei der Unternehmerin. Bei Stornierung des Vertrages weniger als 48 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin hat der Kunde eine (Storno-)Gebühr von 50 Prozent des vereinbarten Preises und bei Stornierung des Vertrages weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin eine (Storno-)Gebühr von 100 Prozent des vereinbarten Preises an die Unternehmerin zu leisten. Ein Rücktrittsrecht nach dem Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG) besteht nicht (§ 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG).

IV. LIEFERUNG

IV. 1. / Die Unternehmerin liefert nur innerhalb der Republik Österreich. Eine Lieferung erfolgt ausschließlich an die Beherbergungsstätte des Kunden.

IV. 2. / Als verbindlicher Liefertermin gilt der gesamte Tag (0 bis 24 Uhr) vor Beginn des vereinbarten Mietverhältnisses. Die Unternehmerin ist jedoch berechtigt den vereinbarten Liefertermin um bis zu 8 Stunden zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist gerät die Unternehmerin in Verzug.

IV. 3. / Zur Leistungsausführung ist die Unternehmerin erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Bei diesen Verpflichtungen des Kunden handelt es sich insbesondere um die Bezahlung des Entgelts sowie - wenn es sich bei dem Lieferort nicht um ein Partnerhotel der Unternehmerin handelt und der Kunde die Sportausrüstung nicht selbst entgegen nimmt - die namentliche Nennung einer von ihm bestimmten Kontaktperson (Rezeptionist, Unterkunftsinhaber, etc.), welcher die Sportausrüstung übergeben werden können oder anhand welcher die Unternehmerin eine Kontaktperson, welcher die Sportausrüstung übergeben werden können, ermitteln kann.

IV. 4. / Für den Fall, dass weder (1) der Kunde, noch (2) die vom Kunden bestimmte Kontaktperson noch (3) die von der Unternehmerin (im Sinne des vorstehenden Punktes) ermittelbaren Kontaktpersonen zum Liefertermin für eine Übergabe bereitstehen können oder wollen, ist die Unternehmerin berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer von ihr zu setzenden (angemessen) Frist, innerhalb welcher der Kunde eine Übergabe zu ermöglichen hat, vom Vertrag zurückzutreten; dies gilt jedoch nicht wenn der eben angeführte Personenkreis zum Liefertermin bloß nicht zu bestimmten Zeitpunkten für eine Übergabe bereitstehen kann oder will.

IV. 5. / Der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt frühestens bei Übergabe der Sportausrüstung (1) an den Kunden, (2) an die vom Kunden bestimmte Kontaktperson oder (3) an eine von der Unternehmerin (im Sinne des vorstehenden Punktes) ermittelte Kontaktperson, spätestens aber mit Zugang der Information der Unternehmerin an den Kunden, dass die Sportausrüstung geliefert wurde.

IV. 6. / Im Falle der Nicht-Übernahme durch den Kunden kann die Unternehmerin von ihren gesetzlichen Rechten aus dem Annahmeverzug Gebrauch machen.

V. NUTZUNG

V. 1. / Die Nutzung der Sportausrüstung hat nur für die Dauer des vereinbarten Mietverhältnisses und nur durch den Kunden zu erfolgen. Mietet der Kunde auch für Dritte Sportausrüstungen an, so hat er Sorge dafür zu tragen, dass ein jeder Dritte ausschließlich jene, dem bezughabenden Dritten zufolge der Buchung, zugewiesene Sportausrüstung nutzt.

V. 2. / Der Kunde hat allfällige Mängel der Unternehmerin unverzüglich schriftlich (per E-Mail) oder mündlich (telefonisch) anzuzeigen. Die Unternehmerin bietet einen telefonischen Kundendienst unter der Rufnummer +43 660 6953255. Dem Kunden wird hierdurch ermöglicht mit der Unternehmerin direkt in Kontakt zu treten. Ein Recht des Kunden auf telefonischen Kundendienst besteht nicht und ist die Unternehmerin berechtigt, jederzeit - auch ohne Vorankündigung - den telefonischen Kundendienst vorübergehend oder auch dauerhaft einzustellen.

V. 3. / Im Falle berechtigter Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Sportausrüstung durch die Unternehmerin zu. Die Unternehmerin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Unternehmerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Unternehmerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Unternehmerin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden steht. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es der Unternehmerin, die Übermittlung der mangelhaften Sache auf ihre Kosten durchzuführen.

VI. ABHOLUNG

VI. 1. / Als verbindlicher Abholtermin gilt der gesamte Tag (0 bis 24 Uhr) nach Beendigung des vereinbarten Mietverhältnisses. Die Unternehmerin ist jedoch berechtigt den vereinbarten Abholtermin um bis zu 8 Stunden zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist gerät die Unternehmerin in Verzug.

VI. 2. / Der Gefahrenübergang auf die Unternehmerin erfolgt frühestens bei Übergabe der Sportausrüstung an die Unternehmerin durch (1) den Kunden, (2) der vom Kunden bestimmten Kontaktperson oder (3) der von der Unternehmerin (gleich den Bedingungen über die Lieferung) ermittelten Kontaktperson, spätestens aber mit Ablauf des Abholtermins; dies gilt jedoch nicht wenn die Sportausrüstung zum Abholtermin aufgrund eines schuldhaften Verhalten des Kunden von der Unternehmerin nicht abgeholt werden kann oder abgeholt werden hätte können. In diesem Fall trägt der Kunde weiterhin das volle Risiko für die Sportausrüstung bis die Unternehmerin ihr wider habhaft wird oder in vorwerfbarer Weise wider habhaft werden hätte können.

VII. HAFTUNG

VII. 1. / Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet die Unternehmerin nur für den Ersatz von Schäden, welche die Unternehmerin, ihre Mitarbeiter und bzw. oder deren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden.

VII. 2. / Der Kunde trägt längstens im Zeitraum ab Gefahrenübergang an den Kunden bis zum Gefahrenübergang an die Unternehmerin, mindestens jedoch für die Dauer des vereinbarten Mietverhältnisses, das volle Risiko für die Sportausrüstung; insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der, die gewöhnliche Abnützung übersteigende, Verschlechterung.

VII. 3. / Der Kunde ist verpflichtet - insbesondere im Rahmen der Buchung - stets wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten verantwortlich. Für Schäden, welche auf unrichtige Informationen des Kunden rückzuführen sind, hat der Kunde die Unternehmerin schad- und klaglos zu halten.

VII. 4. / Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet der Kunde auch für den Ersatz von Schäden, welche Dritte verursacht haben, wenn der Kunde es unterlässt, der Unternehmerin die ihm möglichen Angaben zur Ausforschung des Schadensverursachers zu machen.

VIII. DATENSCHUTZ

VIII. 1. / Die Unternehmerin und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Bundesgesetzes zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG), der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) sowie allfälliger weiterer gesetzlicher Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

VIII. 2. / Die Unternehmerin verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) finden sich auf der Webseite der Unternehmerin unter https://broski.at/de/privacy.

VIII. 3. / Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (etwa die Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass die Unternehmerin die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.

IX. SONSTIGES

IX. 1. / Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieser Bedingungen heranzuziehen.

IX. 2. / Erfüllungsort ist der Sitz der Unternehmerin.

IX. 3. / Die Vertragssprache ist Deutsch.

IX. 4. / Die Unternehmerin und der Kunde vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz der Unternehmerin sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

IX. 5. / Auf diesem Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur soweit, als hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen jenes Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

IX. 6. / Sollten einzelne Bedingungen rechtsunwirksam, ungültig und bzw. oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Unternehmerin und der Kunde verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und bzw. oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und bzw. oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine Solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung - soweit als möglich und rechtlich zulässig - entspricht.